Flugschule
 

 

  Eines unserer Schul-Flugzeuge C42
 Persönliche Voraussetzungen:

  • Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist das Mindestalter. Dieses beträgt für Ultraleichtflugzeugführer 17 Jahre.
  • Ist der Bewerber minderjährig, so ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
  • Bei Scheinerteilung 18 Jahre

Unterlagen

Dem Ausbildungsleiter der Luftfahrerschule müssen vor Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorliegen:

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder beidseitige Fotokopie des gültigen Personalausweises.
  • 2 Passbilder
  • Tauglichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle (Tauglichkeitsgrad III). Ebenso benötigen Sie einen Sehtest. Adressen von Fliegerärzten
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Kopie des Führerscheins, sofern dieser nach 1965 ausgestellt wurde
  • Polizeiliches Führungszeugnis. Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren (gemäß § 24 Abs. 3 LuftVZO) und darüber, dass ein Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragt worden ist (Belegart N-). Auch das dokumentierte Verhalten im Straßenverkehr kann Einfluss auf den Scheinerwerb haben. Je mehr Punkte man in Flensburg sammelt, desto stärker ist auch den Flugschein gefährdet. Die Null-Promille-Grenze ist in der Fliegerei schon Realität. Wer nicht bereit ist, schon am Abend vor dem nächsten Flug auf Alkohol oder andere Drogen zu verzichten, sollte gesunde Spaziergänge dem Fliegen vorziehen.

Unser zweites Schul-Flugzeug, eine C22

Mindestausbildungsdauer

Zum Erwerb der Erlaubnis zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen sind vom Bewerber innerhalb von 24 Monaten mindestens nachzuweisen: ( § 42 LuftpersV)

  • 60 Theoriestunden (je 45 Minuten)
  • Die pyrotechnische Unterweisung (zum Mitführen eines Raketen Rettungsgerätes erforderlich). Sie erlernen hierbei den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, sowie die dabei zu beachtenden Vorschriften (Rettungssysteme und Signalmittel)
  • 25 Flugstunden (ermäßigt auf 20 Flugstunden bei Abschluss der Ausbildung innerhalb von 6 Monaten*)

*Hierzu Anmerkung des DAeC´s: im Zuge der technischen Entwicklung der Ultraleicht- Flugzeuge nicht mehr realistisch bei verantwortungsbewusster Ausbildung

  • 5 Alleinflugstunden mind. 40 Landungen
  • Die praktische Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach bestandener theoretischer Prüfung abzulegen.

 Der Theorieunterricht beinhaltet die Fächer

  • Luftrecht

  • Navigation

  • Meteorologie

  • Technik

  • Verhalten in besonderen Fällen

  • Pyrotechnik

Kosten: ca. 2.500 - 3.000 €